Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Der Fördervollzug für das Kulturlandschaftsprogramm sowie das Vertragsnaturschutzprogramm inklusive Erschwernisausgleich liegt bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die politische, fachliche und finanzielle Rahmenkompetenz für das Kulturlandschaftsprogramm liegt beim Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für das Vertragsnaturschutzprogramm inklusive Erschwernisausgleich beim Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Aktualisiert am: 01.01.2026
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Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Mit dem Kulturlandschaftsprogramm gewährt Bayern bereits seit 1988 den Landwirten Ausgleichszahlungen für freiwillige umweltschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen. Das Kulturlandschaftsprogramm gliedert sich entsprechend der Ausrichtung der landwirtschaftlichen Betriebe in Maßnahmen für Grünland, für Ackerland und für Sonderbereiche wie z. B. Spezialkulturen oder die Teichwirtschaft. Erstmalig wird ab 2023 im KULAP auch die Bewirtschaftung kleiner Strukturen honoriert.

Um den gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung zu tragen, wurde das bewährte Programm für die aktuelle EU-Förderperiode 2023 bis 2027 gezielt weiterentwickelt und um neue Maßnahmen zum Gewässer-, Boden- und Klimaschutz sowie zur Förderung der Biodiversität und zum Erhalt der Kulturlandschaft ergänzt. Das Programm stellt ein großes Angebot an produktionsintegrierten Maßnahmen zur Verfügung, mit denen sowohl Ressourcen geschont als auch gleichzeitig Lebensmittel erzeugt werden können. Vielfältige Kombinationsmöglichkeiten – auch mit den freiwilligen Öko-Regelungen in der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik – sorgen dafür, dass maßgeschneiderte Lösungen für die unterschiedlichsten Betriebstypen möglich sind.

Flankiert wird das KULAP von weiteren Agrarumwelt- und Tierwohlmaßnahmen. Im Einzelnen sind dies die Förderung des ökologischen Landbaus sowie Maßnahmen zur moorbodenschonenden Bewirtschaftung ("Moorbauernprogramm").

Förderung des ökologischen Landbaus

Entsprechend des Staatsziels, 30 % der Fläche in Bayern bis 2030 ökologisch zu bewirtschaften, wird der ökologische Landbau weiterhin bestmöglich unterstützt. Dies zeigt sich zum Beispiel an der Vielzahl der möglichen Kombinationen mit Maßnahmen des Kulturlandschaftsprogramms. Die Förderung honoriert die Bewirtschaftung des Gesamtbetriebs nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus. In den ersten beiden Jahren der Umstellung wird eine erhöhte Unterstützung gewährt.

"Moorbauernprogramm"

Mit der Honorierung des Umstiegs von der Acker- in eine dauerhafte Grünlandnutzung haben wir 2023 den ersten Mosaikstein unseres "Moorbauernprogramms" bereitgestellt. Seit 2024 stehen drei weitere Maßnahmen zu Verfügung. Sie honorieren eine nasse Nutzung von Grünlandflächen bzw. den Anbau von Paludikulturen.

Vertragsnaturschutzprogramm inklusive Erschwernisausgleich (VNP)

Das Vertragsnaturschutzprogramm soll die nachhaltige Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sichern und verbessern, sowie die Lebensräume und Lebensgemeinschaften der heimischen Tier- und Pflanzenwelt erhalten. Der Erschwernisausgleich wird aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die naturschonende und nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung von gesetzlich geschützten Biotopflächen gewährt.

Übersicht der einzelnen Maßnahmen und Fördersätze

(gemäß Anlagen 2 bis 4 zur Richtlinie)

Grünland
KürzelMaßnahmeFördersatz
K10 Extensive Grünlandnutzung (1,00 GV/ha HFF)125 €/ha
K12Heumilch – Extensive Futtergewinnung100 €/ha
K14 Insektenschonende Mahd60 €/ha
K16Extensive Grünlandnutzung Schnittzeitpunkt 15. Juni320 €/ha
K17Extensive Grünlandnutzung Schnittzeitpunkt 1. Juli370 €/ha
K18Extensive Grünlandnutzung in sensiblen Gebieten350 €/ha
K20 Mahd von Steilhangwiesen Stufe 1450 €/ha
K20 Mahd von Steilhangwiesen Stufe 2650 €/ha
K22Bewirtschaftung von Almen und Alpen80 €/ha
K24Herbizidverzicht auf Wiesen und Weiden30 €/ha
Acker
KürzelMaßnahmeFördersatz
K32Vielfältige Fruchtfolgen mit blühenden Kulturen100 €/ha
K40 Herbizidverzicht bei Wintergetreide/Winterraps100 €/ha
K42 Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel bei Wintergetreide/Winterraps200 €/ha
K44Verzicht auf Intensivkulturen250 €/ha
K46 Konservierende Saatverfahren80 €/ha
K48Winterbegrünung mit wildtiergerechten Saaten80 €/ha
K50Erosionsschutzstreifen800 €/ha
K51Biodiversitätsstreifen800 €/ha
K52Wildpflanzenmischungen450 €/ha
K54Einsatz von Trichogramma bei Mais50 €/ha
K56 Mehrjährige Blühflächen EMZ < 3.500 400 €/ha
K56 Mehrjährige Blühflächen EMZ 3.501 bis 4.500 550 €/ha
K56 Mehrjährige Blühflächen EMZ 4.501 bis 5.500 700 €/ha
K56 Mehrjährige Blühflächen EMZ 5.501 bis 6.500 900 €/ha
K56 Mehrjährige Blühflächen EMZ > 6.500 1.100 €/ha
K58Umwandlung von Acker in Grünland400 €/ha
K60Feldvogelinseln680 €/ha
K61Verspätete Aussaat500 €/ha
Sonderbereiche
KürzelMaßnahmeFördersatz
K70Herbizidverzicht im Hopfenbau 150 €/ha
K72Herbizidverzicht im Weinbau 420 €/ha
K74 Weinbau in Steil- und Terrassenlagen Stufe 14.000 €/ha
K74 Weinbau in Steil- und Terrassenlagen Stufe 22.500 €/ha
K74 Weinbau in Steil- und Terrassenlagen Stufe 31.500 €/ha
K74 Weinbau in Steil- und Terrassenlagen Stufe 41.000 €/ha
K75Extensive Teichwirtschaft mit Amphibienschutz530 €/ha (Teichflächen bis 0,5000 ha) 470 €/ha (Teichflächen größer 0,5000 ha)
K76 Extensive Teichwirtschaft440 €/ha (Teichflächen bis 0,5000 ha) 380 €/ha (Teichflächen größer 0,5 ha)
K78Streuobst – Erschwerte Bewirtschaftung12 €/Baum
K88Struktur- und Landschaftselemente – Flächenbereitstellung40 €/ar
K99Förderung kleiner Strukturen60 €/ha (Feldstücke <0,5000 ha) 30 €/ha (Feldstücke >0,5000 ha und <1,0000 ha)

KürzelMaßnahmeFördersatz
I80Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen3,80 €/m2
I84Einrichtung von Agroforstsystemen65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
I84Einrichtung von Agroforstsystemen – Anlage KUPmax. 1.566 €/ha
I84Einrichtung von Agroforstsystemen – Anlage Sträuchermax. 4.138 €/ha
I84Einrichtung von Agroforstsystemen – Anlage Nutz-/Wertholzmax. 5.271 €/ha
I86Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen100 €/m2 Mauer 100 €/lfd. m Treppe
I88Struktur- und Landschaftselemente (Anlage)80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

KürzelMaßnahmeFördersatz
O10Umstellung auf Öko-Landbau – Grünland/Acker423 €/ha
O10Umstellung auf Öko-Landbau – Gemüse630 €/ha
O10Umstellung auf Öko-Landbau – Dauerkulturen 1.300 €/ha
O10Beibehaltung im Öko-Landbau – Grünland284 €/ha
O10Beibehaltung im Öko-Landbau – Acker314 €/ha
O10Beibehaltung im Öko-Landbau – Gemüse485 €/ha
O10Beibehaltung im Öko-Landbau – Dauerkulturen1.000 €/ha
O12Transaktionskostenzuschuss40 €/ha, max. 600 €

KürzelMaßnahmeFördersatz
M10Umwandlung von Acker in Dauergrünland3.300 €/ha
M12 Bewirtschaftung von nassem Grünland600 €/ha
M14Bewirtschaftung von wiedervernässtem Grünland mit Stauziel 900 €/ha
M16Anbau von Paludikulturen mit Stauziel2.200 €/ha
Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung

KürzelMaßnahmeFördersatz
T10Sommerweidehaltung für Rinder75 €/GV
BayProTier

Biotoptyp Acker
KürzelMaßnahmeFördersatz
Grundleistungen
G11 Extensive Ackernutzung für Feldbrüter und Ackerwildkräuter530 €/ha
G12Brachlegung auf Acker mit Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen Bewirtschaftungsruhe 16.03 bis einschl. 31.08 Ackerlagen: EMZ bis 6500500 €/ha
G13Brachlegung auf Acker mit Selbstbegrünung aus Artenschutzgründen Bewirtschaftungsruhe 16.03 bis einschl. 31.08 Ackerlagen: EMZ ab 6501750 €/ha
Zusatzleistungen
P11Verzicht auf jegliche Düngung 190 €/ha
P12Verzicht auf Mineraldünger, organische Düngemittel (außer Festmist) 150 €/ha
Q01Reduzierte Ansaatdichte 90 €/ha
Q03Bewirtschaftungseinheit max. 0,5 ha 60 €/ha
Q04Bewirtschaftungseinheit max. 0,3 ha 175 €/ha
Q05Stoppelbrache bei Getreide 130 €/ha
Q06 Jährl. Bewirtschaftungsgang im Herbst 30 €/ha
Q22Jährl. Bewirtschaftungsgang im Frühjahr 30 €/ha
Q07Erhalt der Streuobstbäume 12 €/Baum
Q23 Teilweise Ernteverzicht 95 €/ha
Q24 Lerchenfenster 50 €/ha
Biotoptyp Wiesen
KürzelMaßnahmeFördersatz
Grundleistungen
G20Umwandlung von Ackerland in Grünland 400 €/ha
G18Dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Grünland auf Moorstandorten3.300 €/ha
G/D21Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt 01.06. 260 €/ha
G/D/E22Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt 15.06. 325 €/ha
G/D/E23Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt 01.07. 370 €/ha
G/D/E19Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt 15.07. 420 €/ha
G/E24Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt 01.08. 430 €/ha
G/E25Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Schnittzeitpunkt 01.09. 450 €/ha
G/D26Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume – Mahd bis einschließlich 14.06., Bewirtschaftungsruhe bis einschließlich 31.08.420 €/ha
G29Brachlegung von Wiesen aus Artenschutzgründen – Bewirtschaftungsruhe 16.03. bis einschl. 01.08. 350 €/ha
G/D30Ergebnisorientierte Grünlandnutzung Erhaltung von 6 Kennarten340 €/ha
Zusatzleistungen
P21Verzicht auf jegliche Düngung 150 €/ha
G27Verzicht auf jegliche Düngung – Einzelleistung 360 €/ha
P22Verzicht auf Mineraldüngung, organische Düngemittel (außer Festmist)120 €/ha
P23Erhaltungsdüngung aus naturschutzfachlichen Gründen im ersten Jahr120 €/ha
Q03Bewirtschaftungseinheit max. 0,5ha 60 €/ha
Q04Bewirtschaftungseinheit max. 0,3ha 175 €/ha
Q07/G28Erhalt der Streuobstbäume 12 €/Baum
Q08Verwendung Messermähwerk 140 €/ha
Q09Spezialmaschine zur Mahd 150 €/ha
Q10Verwendung Motormäher 290 €/ha
Q11Handmahd 700 €/ha
Q25Erschwerte Mähgutbergung 100 €/ha
Q12Zusammenrechen per Hand 240 €/ha
Q13Zusatzschnitt 120 €/ha
Q14Altgras verpfl. auf 5 – 20 % 80 €/ha
Q34Altgras verpfl. auf 5 – 20 % im EA/E 80 €/ha
Q15Feuchtezuschlag 80 €/ha
Q26Zuschlag für ertragsstarke Standorte 80 €/ha
Q17Bewirtschaftungsruhe ab 16.03. 40 €/ha
Q27Bewirtschaftungsruhe ab 01.04. 30 €/ha
Biotoptyp Weiden
KürzelMaßnahmeFördersatz
Grundleistungen
G/D31Extensive Weidenutzung (Schafe, Rinder einschl. Wasserbüffel, Pferde einschl. Esel oder Kamelartige) 440 €/ha
G/D31Extensive Weidenutzung bei Kombination mit KULAP B/O10 340 €/ha
G/D32Beweidung durch Rinder auf Almen/Alpen180 €/ha
G/D33Beweidung durch Ziegen590 €/ha
G/D33Beweidung durch Ziegen bei Kombination mit KULAP B/O10490 €/ha
Zusatzleistungen
Q07Erhalt der Streuobstbäume 12 €/Baum
Q18Mitführen von Ziegen 70 €/ha
Q19Bewirtschaftungseinheit max. 2 ha oder erschwerte Beweidung100 €/ha
Q28Zuschlag für unerschlossene Almen/Alpen 20 €/ha
Biotoptyp Teiche
KürzelMaßnahmeFördersatz
Grundleistungen
Ökologisch wertvolle Teiche mit Verlandungszone
Die Verlandungszone einschließlich der Schwimmblatt-und Submersvegetation ist zu erhalten
Variante 1: Besatzvorgaben durch uNB festgelegt; Zufütterung mit Getreide u. Leguminosen zulässig; Abfischen jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres
G41Stufe A: bis 25 % Verlandungszone 640 €/ha
G43Stufe B: über 25 % Verlandungszone 690 €/ha
Variante 2: Verzicht auf Zufütterung (keine Besatzvorgaben)
G42Stufe A: bis 25 % Verlandungszone 640 €/ha
G44Stufe B: über 25 % Verlandungszone 690 €/ha
G45Vollständiger Nutzungsverzicht in Teichen zur Erhaltung, Entwicklung oder Verbesserung der Lebensbedingungen endemischer oder gefährdeter Arten720 €/ha
Zusatzleistungen
Q20Sömmerung 30 €/ha
Q21Bespannung von 01.03. bis 15.09., und schnelle Wiederbespannung90 €/ha
Q29Kleinflächenzuschlag für Teiche unter 0,5 ha 60 €/ha
Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Das KULAP bietet gesamtbetriebliche Maßnahmen sowie Maßnahmen für einen Betriebszweig oder für Einzelflächen an. Die Maßnahmen dienen dem Klimaschutz, dem Boden- und Wasserschutz, der Biodiversität-Artenvielfalt und dem Erhalt der Kulturlandschaft. Für die Anlage von Blühflächen sowie bei der Winterbegrünung mit Wildsaaten als wildtiergerechtem Zwischenfruchtanbau sind die fachlichen Vorgaben der Landesanstalt für Landwirtschaft zu den speziellen Saatgutmischungen (Qualitätsblühmischungen Bayern) einzuhalten.

KULAP-Blühmischungen und Winterbegrünung mit Wildsaaten (Landesanstalt für Landwirtschaft) externer Link
Mittelherkunft

EU, Bund, Bayern

Vertragsnaturschutzprogramm inklusive Erschwernisausgleich (VNP)

Das Vertragsnaturschutzprogramm bietet Maßnahmen für die Biotoptypen Acker, Wiesen, Weiden und Teiche an. Ziel der Maßnahmen ist die Erhaltung, Entwicklung oder Verbesserung ökologisch wertvoller Lebensräume.

Mittelherkunft

EU, Bayern

Antragstellung für den Verpflichtungsbeginn 2026

14. Januar bis zum 24. Februar 2026 Die Antragstellung ist ausschließlich online über das Portal iBALIS möglich.

iBALIS – Portal für die bayerische Landwirtschaft (Anmeldung mit Betriebsnummer und PIN) externer Link

Investive Maßnahmen im KULAP

Im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms können zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen auch Investitionen gefördert werden. Dies gilt für die Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen (I80), die Einrichtung von Agroforstsystemen (I84), den Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen (I86) sowie die Anlage von Struktur- und Landschaftselementen (I88).

Gemeinsame Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM) in Bayern 2026 – 2030 Downloadlink

Hintergrundinformationen

Die Förderung der Erneuerung von bestehenden Hecken und Feldgehölzen soll zur Erhaltung und Entwicklung einer naturraum- und regionaltypischen biologischen Vielfalt (Biodiversität) in der Agrarlandschaft beitragen. Gleichzeitig sollen die Vielfalt, Eigenheit und Schönheit eines intakten, funktionsfähigen und traditionellen Landschaftsbilds erhalten werden.

Antragstellung

Die Antragstellung ist im Zeitraum vom 4. Mai bis zum 30. Juni 2026 möglich. Die für Bewilligungen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden noch bekanntgegeben.

Merkblätter und Formulare

Hintergrundinformationen

Mit der Maßnahme wird der Erhalt von Streuobstbäumen und damit die Beibehaltung besonders nachhaltiger und standortangepasster Produktionsverfahren im Obstbau unterstützt.

Antragstellung

Im Jahr 2026 wird keine Neuantragstellung angeboten. Die Einreichung von Zahlungsanträgen aufgrund früherer Bewilligungen ist weiterhin möglich und erfolgt ab 2026 ausschließlich online.

Merkblätter und Formulare

Hintergrundinformationen

Zur Unterstützung einer nachhaltigen, umwelt- und klimaschonenden Landbewirtschaftung werden Investitionen zur Einrichtung von Agroforstsystemen gefördert. Unterstützt wird die Einrichtung von streifenförmigen Gehölzflächen, welche dem vorrangigen Ziel der Rohstoffgewinnung oder Nahrungsmittelproduktion dienen.

Antragstellung

Die Antragstellung ist im Zeitraum vom 1. September bis zum 30. September 2026 möglich. Die für Bewilligungen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden noch bekanntgegeben.

Merkblätter und Formulare

Hintergrundinformationen

Die investive Förderung zum Wiederaufbau von sanierungsbedürftigen bzw. eingestürzten Steinmauern dient der Wiederherstellung und Erhaltung der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert.

Antragstellung

Die Antragstellung ist im Zeitraum vom 3. März bis zum 30. Juni 2026 möglich. Die für Bewilligungen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden noch bekanntgegeben.

Merkblätter und Formulare

Hintergrundinformationen

Die investive Förderung zur Anlage von Struktur- und Landschaftselementen (I88) dient der zielgerichteten Steigerung der Artenvielfalt in der Kulturlandschaft sowie dem Schutz der Ressourcen Boden und Wasser zur Sicherung einer langfristigen Nutzungsfähigkeit der Landschaft in Projektgebieten boden:ständig.

Antragstellung

Die Antragstellung ist ganzjährig möglich.

Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen (I80, bis 2022 B49)
AntragsendterminMittelplafond in Mio. EuroAuswahlschwelle (Punkte) Ausgewählte Vorhaben
30.06.20254,221423
28.06.20243,021084
30.06.20234,021196
30.06.20222,22587
30.06.20212,52642
30.06.20202,02824
01.07.20192,42521
29.06.20184,02766
30.06.20176,021315
30.06.20169,021890
Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillage (I86, bis 2022 B56)
AntragsendterminMittelplafond in Mio. EuroAuswahlschwelle (Punkte) Ausgewählte Vorhaben
30.06.20250,525
28.06.20240,429
30.06.20230,6211
30.06.20220,4310
30.06.20210,4221
30.06.20200,2317
01.07.20190,2411
29.06.20180,2210
30.06.20170,248
30.06.20160,159